Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand August 2026 - Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
G. Chen, Basler Straße 3, 61352 Bad Homburg v.d.H
(nachfolgend „AC Solutions")
G. Chen, Basler Straße 3, 61352 Bad Homburg v.d.H
(nachfolgend „AC Solutions")
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen AC Solutions und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Marketingdienstleistungen, insbesondere Kampagnenmanagement für Meta Ads sowie Einrichtung und Betrieb KI-gestützter Kommunikationssysteme.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AC Solutions stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AC Solutions stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
§2 Vertragsgegenstand
(1) AC Solutions erbringt für Kampfsportschulen Marketingdienstleistungen, insbesondere die Planung, Einrichtung und laufende Betreuung von Meta-Ads-Kampagnen sowie die Einrichtung und den Betrieb KI-gestützter Systeme zur automatisierten Kommunikation mit Interessenten (WhatsApp, Instagram, Website, E-Mail). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Bezüglich des Kampagnenmanagements und der laufenden Betreuung schuldet AC Solutions eine sorgfältige Leistungserbringung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg - mit Ausnahme der in § 4 gesondert geregelten Leistungsgarantie.
(3) AC Solutions ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter und Subunternehmer zu bedienen.
(2) Bezüglich des Kampagnenmanagements und der laufenden Betreuung schuldet AC Solutions eine sorgfältige Leistungserbringung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg - mit Ausnahme der in § 4 gesondert geregelten Leistungsgarantie.
(3) AC Solutions ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter und Subunternehmer zu bedienen.
§3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erklärte Annahme eines Angebots von AC Solutions zustande. Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot dar.
§4 Leistungsgarantie
(1) AC Solutions garantiert dem Kunden bei vollständiger Erfüllung der in § 5 genannten Mitwirkungspflichten die Vermittlung von mindestens 30 Probetrainings pro Kalendermonat (nachfolgend „Garantierte Anzahl") ab dem im Angebot vereinbarten Kampagnenstart. AC Solutions sichert hierfür zu, dass der eingesetzte KI-Agent eingehende Anfragen in der Regel innerhalb von zehn Minuten beantwortet, sofern die technische Anbindung nach § 5 Abs. 3 durch den Kunden sichergestellt ist.
Als „Probetraining" im Sinne dieser Garantie gilt jede über den KI-Agenten von AC Solutions im Chat gebuchte Terminvereinbarung für ein Probetraining, wie sie im AC Solutions-Dashboard bzw. im Ads Manager der jeweiligen Kampagne ausgewiesen wird. Maßgeblich für die Zählung ist die im AC Solutions-System erfasste Buchung, nicht das tatsächliche Erscheinen des Interessenten vor Ort.
(2) Die Garantie nach Absatz 1 gilt ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Kunde sämtliche in § 5 genannten Mitwirkungspflichten für den jeweiligen Kalendermonat vollständig und fristgerecht erfüllt hat. Erfüllt der Kunde diese Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig, entfällt die Garantie für den betroffenen Kalendermonat ersatzlos, unbeschadet des Vergütungsanspruchs von AC Solutions.
(3) Wird die Garantierte Anzahl in einem Kalendermonat trotz vollständiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden unterschritten, gleicht AC Solutions die Differenz durch zusätzliche Vermittlungsleistungen im jeweils folgenden Kalendermonat aus („Nachlieferung"). Die Nachlieferung ist die einzige Rechtsfolge einer Unterschreitung der Garantierten Anzahl. Weitergehende Ansprüche des Kunden — insbesondere auf Schadensersatz, Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag — sind wegen der bloßen Unterschreitung der Garantierten Anzahl ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AC Solutions beruht.
(4) Endet der Vertrag, bevor eine Nachlieferung nach Absatz 3 erfolgen konnte, wandelt sich der Nachlieferungsanspruch nicht in einen Zahlungs- oder Schadensersatzanspruch um.
Als „Probetraining" im Sinne dieser Garantie gilt jede über den KI-Agenten von AC Solutions im Chat gebuchte Terminvereinbarung für ein Probetraining, wie sie im AC Solutions-Dashboard bzw. im Ads Manager der jeweiligen Kampagne ausgewiesen wird. Maßgeblich für die Zählung ist die im AC Solutions-System erfasste Buchung, nicht das tatsächliche Erscheinen des Interessenten vor Ort.
(2) Die Garantie nach Absatz 1 gilt ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Kunde sämtliche in § 5 genannten Mitwirkungspflichten für den jeweiligen Kalendermonat vollständig und fristgerecht erfüllt hat. Erfüllt der Kunde diese Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig, entfällt die Garantie für den betroffenen Kalendermonat ersatzlos, unbeschadet des Vergütungsanspruchs von AC Solutions.
(3) Wird die Garantierte Anzahl in einem Kalendermonat trotz vollständiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden unterschritten, gleicht AC Solutions die Differenz durch zusätzliche Vermittlungsleistungen im jeweils folgenden Kalendermonat aus („Nachlieferung"). Die Nachlieferung ist die einzige Rechtsfolge einer Unterschreitung der Garantierten Anzahl. Weitergehende Ansprüche des Kunden — insbesondere auf Schadensersatz, Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag — sind wegen der bloßen Unterschreitung der Garantierten Anzahl ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AC Solutions beruht.
(4) Endet der Vertrag, bevor eine Nachlieferung nach Absatz 3 erfolgen konnte, wandelt sich der Nachlieferungsanspruch nicht in einen Zahlungs- oder Schadensersatzanspruch um.
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
(1) ein eigenes, funktionsfähiges Werbekonto (Meta Business Manager) rechtzeitig vor Kampagnenstart bereitzustellen und AC Solutions die zur Kampagnensteuerung erforderlichen Zugriffsrechte einzuräumen;
(2) das vereinbarte monatliche Werbebudget durchgehend und ohne Unterbrechung bereitzuhalten und selbst zu tragen (siehe § 6);
(3) sicherzustellen, dass der eingesetzte KI-Agent durchgehend und ohne Unterbrechung an die Kommunikationskanäle der Schule (WhatsApp Business Account, E-Mail-Postfach, Instagram-/Website-Konto) angebunden bleibt, insbesondere durch Aufrechterhaltung der hierfür erforderlichen Zugänge, API-Freigaben und Kontoberechtigungen;
(4) angeforderte Freigaben (z. B. für Werbetexte, Creatives) und notwendige Informationen oder Materialien zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach dem Onboarding bereitzustellen;
(5) dafür Sorge zu tragen, dass das Werbekonto nicht durch eigenes Verschulden gesperrt oder in seiner Auslieferung eingeschränkt wird (z.B. durch Verstöße gegen Meta-Werberichtlinien in eigener Verantwortung);
(6) die Umsatzmeldung nach § 7 Abs. 3 vollständig und fristgerecht zu übermitteln.
(1) ein eigenes, funktionsfähiges Werbekonto (Meta Business Manager) rechtzeitig vor Kampagnenstart bereitzustellen und AC Solutions die zur Kampagnensteuerung erforderlichen Zugriffsrechte einzuräumen;
(2) das vereinbarte monatliche Werbebudget durchgehend und ohne Unterbrechung bereitzuhalten und selbst zu tragen (siehe § 6);
(3) sicherzustellen, dass der eingesetzte KI-Agent durchgehend und ohne Unterbrechung an die Kommunikationskanäle der Schule (WhatsApp Business Account, E-Mail-Postfach, Instagram-/Website-Konto) angebunden bleibt, insbesondere durch Aufrechterhaltung der hierfür erforderlichen Zugänge, API-Freigaben und Kontoberechtigungen;
(4) angeforderte Freigaben (z. B. für Werbetexte, Creatives) und notwendige Informationen oder Materialien zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach dem Onboarding bereitzustellen;
(5) dafür Sorge zu tragen, dass das Werbekonto nicht durch eigenes Verschulden gesperrt oder in seiner Auslieferung eingeschränkt wird (z.B. durch Verstöße gegen Meta-Werberichtlinien in eigener Verantwortung);
(6) die Umsatzmeldung nach § 7 Abs. 3 vollständig und fristgerecht zu übermitteln.
§ 6 Werbebudget
(1) Das für Meta-Ads-Kampagnen eingesetzte Werbebudget zahlt der Kunde direkt und unmittelbar an Meta über sein eigenes Werbekonto. AC Solutions erhält lediglich Zugriffsrechte zur Kampagnensteuerung, keine Verfügungsgewalt über Zahlungsmittel des Kunden.
(2) Für die Nutzung des Werbekontos gelten ausschließlich die Bedingungen von Meta. AC Solutions hat auf Entscheidungen von Meta (z. B. Kontosperrungen, Ablehnung von Anzeigen) keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Haftung, soweit sie nicht selbst zu vertreten hat.
(2) Für die Nutzung des Werbekontos gelten ausschließlich die Bedingungen von Meta. AC Solutions hat auf Entscheidungen von Meta (z. B. Kontosperrungen, Ablehnung von Anzeigen) keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Haftung, soweit sie nicht selbst zu vertreten hat.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) AC Solutions erhält als Vergütung eine Provision in Höhe von 50% der monatlichen Mitgliedsbeiträge, die von Neumitgliedern gezahlt werden, deren Probetraining nachweislich über die Kampagne von AC Solutions zustande gekommen ist (nachfolgend „vermittelte Mitglieder"). Maßgeblich für die Zuordnung als vermitteltes Mitglied ist die im AC Solutions-System nach § 4 erfasste Buchung des zugrunde liegenden Probetrainings. Die Beteiligung gilt nur auf die laufende Mitgliedsbeiträge.
(2) Die Beteiligung nach Absatz 1 gilt für die gesamte Dauer der Zusammenarbeit zwischen AC Solutions und dem Kunden. Sie endet vollständig und ohne Nachwirkung mit Beendigung des Vertragsverhältnisses nach § 8 — unabhängig davon, ob das vermittelte Mitglied seine Mitgliedschaft bei der Schule fortsetzt. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung stehen sämtliche Mitgliedsbeiträge, auch von vermittelten Mitgliedern, allein dem Kunden zu.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, AC Solutions monatlich bis zum 5. Werktag des Folgemonats eine vollständige Aufstellung der im Vormonat abgeschlossenen Mitgliedschaften vermittelter Mitglieder sowie der jeweils vereinbarten Mitgliedsbeiträge zu übermitteln (nachfolgend „Umsatzmeldung").
(4) AC Solutions ist berechtigt, die Richtigkeit der Umsatzmeldung zu überprüfen. Der Kunde gewährt AC Solutions hierfür auf Verlangen, höchstens jedoch einmal pro Kalenderhalbjahr, Einsicht in die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen (z. B. Mitgliederverwaltungssystem, Zahlungseingänge) oder beauftragt auf eigene Kosten einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten (z. B. Steuerberater) mit der Bestätigung der gemeldeten Zahlen gegenüber AC Solutions. Ergibt die Prüfung eine Abweichung von mehr als 5% zulasten von AC Solutions, trägt der Kunde die Kosten der Prüfung.
(5) AC Solutions stellt die Vergütung auf Grundlage der Umsatzmeldung nach Absatz 3 monatlich in Rechnung inkl. der der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(6) Für den Fall, dass eine vereinbarte Rechnung über unseren Zahlungsanbieter Stripe nicht eingezogen werden kann, ist der Kunde verpflichtet, den Betrag binnen drei Werktagen zu überweisen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(8) Durch die Vergütungsregelung nach dieser Vorschrift wird zwischen den Parteien keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, stille Gesellschaft oder sonstige gesellschaftsrechtliche Verbindung begründet. Die Parteien bleiben unabhängige Vertragspartner eines Dienstleistungsvertrags; eine gemeinsame Geschäftsführung, gemeinsame Verlusttragung oder wechselseitige Vertretungsmacht ist ausgeschlossen.
(2) Die Beteiligung nach Absatz 1 gilt für die gesamte Dauer der Zusammenarbeit zwischen AC Solutions und dem Kunden. Sie endet vollständig und ohne Nachwirkung mit Beendigung des Vertragsverhältnisses nach § 8 — unabhängig davon, ob das vermittelte Mitglied seine Mitgliedschaft bei der Schule fortsetzt. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung stehen sämtliche Mitgliedsbeiträge, auch von vermittelten Mitgliedern, allein dem Kunden zu.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, AC Solutions monatlich bis zum 5. Werktag des Folgemonats eine vollständige Aufstellung der im Vormonat abgeschlossenen Mitgliedschaften vermittelter Mitglieder sowie der jeweils vereinbarten Mitgliedsbeiträge zu übermitteln (nachfolgend „Umsatzmeldung").
(4) AC Solutions ist berechtigt, die Richtigkeit der Umsatzmeldung zu überprüfen. Der Kunde gewährt AC Solutions hierfür auf Verlangen, höchstens jedoch einmal pro Kalenderhalbjahr, Einsicht in die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen (z. B. Mitgliederverwaltungssystem, Zahlungseingänge) oder beauftragt auf eigene Kosten einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten (z. B. Steuerberater) mit der Bestätigung der gemeldeten Zahlen gegenüber AC Solutions. Ergibt die Prüfung eine Abweichung von mehr als 5% zulasten von AC Solutions, trägt der Kunde die Kosten der Prüfung.
(5) AC Solutions stellt die Vergütung auf Grundlage der Umsatzmeldung nach Absatz 3 monatlich in Rechnung inkl. der der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(6) Für den Fall, dass eine vereinbarte Rechnung über unseren Zahlungsanbieter Stripe nicht eingezogen werden kann, ist der Kunde verpflichtet, den Betrag binnen drei Werktagen zu überweisen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(8) Durch die Vergütungsregelung nach dieser Vorschrift wird zwischen den Parteien keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, stille Gesellschaft oder sonstige gesellschaftsrechtliche Verbindung begründet. Die Parteien bleiben unabhängige Vertragspartner eines Dienstleistungsvertrags; eine gemeinsame Geschäftsführung, gemeinsame Verlusttragung oder wechselseitige Vertretungsmacht ist ausgeschlossen.
§8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Parteien zum Monatsende kündbar.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für AC Solutions insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug ist.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für AC Solutions insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug ist.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Werbematerialien (z. B. Grafiken, Anzeigentexte) zur Verwendung im Rahmen der vereinbarten Kampagnen.
(2) Die dem KI-Agenten zugrunde liegende Software, Vorlagen, Prompt- und Workflow-Strukturen sowie sämtliches damit verbundene Know-how verbleiben im Eigentum von AC Solutions bzw. dessen Lizenzgebern. Der Kunde erhält hieran ausschließlich ein Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags; ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, der Konfiguration oder des zugrunde liegenden Systems nach Vertragsende besteht nicht. AC Solutions stellt dem Kunden nach Vertragsende auf Anfrage einen Export der für ihn gespeicherten Kundendaten (Leads, Kommunikationsverläufe) zur Verfügung, soweit dies technisch möglich ist.
(3) Absatz 1 steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung.
(2) Die dem KI-Agenten zugrunde liegende Software, Vorlagen, Prompt- und Workflow-Strukturen sowie sämtliches damit verbundene Know-how verbleiben im Eigentum von AC Solutions bzw. dessen Lizenzgebern. Der Kunde erhält hieran ausschließlich ein Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags; ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, der Konfiguration oder des zugrunde liegenden Systems nach Vertragsende besteht nicht. AC Solutions stellt dem Kunden nach Vertragsende auf Anfrage einen Export der für ihn gespeicherten Kundendaten (Leads, Kommunikationsverläufe) zur Verfügung, soweit dies technisch möglich ist.
(3) Absatz 1 steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung.
§10 KI-Einsatz und Datenschutz
(1) AC Solutions setzt zur Erbringung der vereinbarten Leistungen KI-gestützte Software ein, insbesondere zur automatisierten Kommunikation mit Interessenten und Leads des Kunden über WhatsApp, Instagram, E-Mail und die Website des Kunden (nachfolgend „KI-Agent"). Der KI-Agent basiert auf einer Drittanbieter-Plattform, die von AC Solutions unter eigener Marke eingesetzt wird.
(2) Soweit der KI-Agent personenbezogene Daten von Interessenten, Leads oder Mitgliedern des Kunden verarbeitet, handelt AC Solutions insoweit als Auftragsverarbeiter des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt der zwischen den Parteien gesondert abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(3) Der Kunde erteilt AC Solutions hiermit die generelle Erlaubnis nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO, zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, insbesondere die im AVV benannten Anbieter. AC Solutions informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen; der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen Interessenten, Leads und Mitglieder in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass die Kommunikation ganz oder teilweise durch ein KI-System erfolgt (Art. 50 EU-KI-Verordnung), sowie sie über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Kommunikation gemäß Art. 13 DSGVO zu informieren. AC Solutions stellt dem Kunden hierfür auf Anfrage Formulierungsvorschläge zur Verfügung.
(5) Kommt der Kunde seinen Pflichten nach Absatz 4 nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, stellt er AC Solutions von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf dieser Pflichtverletzung beruhen.
(2) Soweit der KI-Agent personenbezogene Daten von Interessenten, Leads oder Mitgliedern des Kunden verarbeitet, handelt AC Solutions insoweit als Auftragsverarbeiter des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt der zwischen den Parteien gesondert abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(3) Der Kunde erteilt AC Solutions hiermit die generelle Erlaubnis nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO, zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, insbesondere die im AVV benannten Anbieter. AC Solutions informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen; der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen Interessenten, Leads und Mitglieder in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass die Kommunikation ganz oder teilweise durch ein KI-System erfolgt (Art. 50 EU-KI-Verordnung), sowie sie über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Kommunikation gemäß Art. 13 DSGVO zu informieren. AC Solutions stellt dem Kunden hierfür auf Anfrage Formulierungsvorschläge zur Verfügung.
(5) Kommt der Kunde seinen Pflichten nach Absatz 4 nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, stellt er AC Solutions von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf dieser Pflichtverletzung beruhen.
§11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§12 Haftung
(1) AC Solutions haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AC Solutions nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für die Folgen einer Unterschreitung der in § 4 geregelten Leistungsgarantie gilt ausschließlich § 4; diese Regelung geht Absatz 1 und 2 als speziellere Regelung vor.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von AC Solutions. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AC Solutions nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für die Folgen einer Unterschreitung der in § 4 geregelten Leistungsgarantie gilt ausschließlich § 4; diese Regelung geht Absatz 1 und 2 als speziellere Regelung vor.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von AC Solutions. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§13 Widerrufsrecht
Da AC Solutions ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB schließt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, bleibt es bei den bisherigen AGB; beide Parteien können den Vertrag in diesem Fall ordentlich kündigen.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von AC Solutions.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von AC Solutions.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026